Neue Downlods zu SGB II Erwerbseinkommen Anrechnung/ Freibeträge etc.

Fri, 18 Aug 2023 11:35:26 +0000 von Jochen Grön

In den Downloads finden Sie neue Informationen zu Änderungen im SGB II / Bürgergeld zur Anrechnung von Erwerbseinkommen / Freibeträgen etc. ab Juli 2023.
Hier ist besonders die Änderung bei den Freibeträgen bei Erwerbseinkommen von Schüler*innen, Studierenden, Auszubildenden etc. zu beachten.
Die s.g. U25-jährigen mit Erwerbseinkommen haben jetzt einen Grundfreibetrag von 520 Euro. Wenn Einkommen über 520 Euro vorhanden ist (Ausbildungsvergütung z.B.) wird zusätzlich zum Grundfreibetrag 520 Euro der Freibetrag dazugerechnet von 30% Einkommen zwischen 521 -1.000 Euro.
Damit ist es besonders für Schüler*innen, Studierende und Auszubildende wesentlich attraktiver geworden. Denn Erwerbseinkommen (z.B.Minijob) bis 520 Euro (Grundfreibetrag) wird nicht angerechnet. In dem Bereich bis 520 Euro wird also das Bürgergeld nicht weniger und die Kinder können sparen für Führerschein, Konzertbesuche, Freizeiten etc.

Das s.g. "Einmaleinkommen" fällt weg. Erbschaften sind kein Einkommen mehr. Sie werden im nächsten Monat "Vermögen" und es wird geprüft ob durch die Erbschaft die "Vermögensfreigrenze" überschritten wird (jede Person 1.500 Euro).
Steuererstattungen sind kein Einkommen mehr.
Nur Nachzahlungen mit Zeitraumidentität (Kindergeld, Bafög, Elterngeld, Krankengeld etc.) werden angerechnet.
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